Grundstückseigentümer und Baumbesitzer sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer Bäume und die Einhaltung des Lichtraumprofiles* zu garantieren. Für Pflanzen an Straßen und in unmittelbarer Nähe zu Straßen in Eutin und der Gemeinde Süsel gibt es dazu folgende Richtlinien:
*Das Lichtraumprofil beschreibt den „lichten Raum“, der auf dem Fahrweg freizuhalten ist.
Gemessen vom äußeren Rand der Bankette ist es erforderlich, Fuß- & Radwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m von Ästen und Zweigen freizuhalten.Zum Schutz der Krone müssen Bäume einheitlich gleichmäßig beschnitten werden. Laut der amtlichen Bekanntmachung* ist auch das Entfernen von Totholz notwendig.
Die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel fordern alle Grundstücks- und Baumbesitzer dazu auf, bis zum 31.12.2018 das geforderte Lichtraumprofil umzusetzen.
*Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eutin und der Gemeinde Süsel vom 08.10.2018: http://www.vg-eutin-suesel.de/index.php?object=tx|2191.1&ModID=255&FID=2191.18363.1