Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HAMABO (Stand: Juli 2020)
§ 1 Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Herrn Hans Malte Bonkowski, Kleinneudorf 5, 23715 Bosau, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „HAMABO“ (nachstehend: „HAMABO“) bezüglich des Internetportals https://www.hamabo-baumpflege.de nebst aller zugehörigen Sub-Domains und für alle Bestellungen und Aufträge von Auftraggebern. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn, HAMABO hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen HAMABO und den Auftraggebern haben stets Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
2. Verträge zwischen HAMABO und den Auftraggebern unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts und den Normen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) nur, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Geltung eines abweichenden Rechts vorschreibt.
3. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Bosau vereinbart. Das gleiche gilt, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2. Ein Vertrag zwischen HAMABO und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein „Angebot“ von HAMABO binnen einer Frist von 6 Wochen oder gemäß der im „Angebot“ dargestellten Frist bestätigt und HAMABO seinerseits die Annahme durch Übersendung einer Auftragsbestätigung [CB4] erklärt. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn HAMABO ein Angebot des Auftraggebers annimmt.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die er vor Erstellung des Angebots auf Anforderung oder unaufgefordert übermittelt, verantwortlich. Er haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, HAMABO zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserbringung, geeigneten Zugang zu dem Arbeitsbereich zu gewähren und zu verschaffen. Sollte der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, ist HAMABO zur Verweigerung der Leistungserbringung berechtigt. Sollte der Auftraggeber seine Pflichten nicht unverzüglich nachholen, ist HAMABO berechtigt, die Fäll-Leistung endgültig zu verweigern, ohne dass der Anspruch auf Zahlung hierdurch untergeht
3. Für Baumfällungen muss eine Fäll-Genehmigung der zuständigen Behörde, die die jeweilige Baumschutzverordnung verwaltet, oder einer anderweitig zuständigen Behörde, im Original vorliegen und als Kopie für die Unterlagen von HAMABO bereitgestellt werden. Für Baumfällarbeiten außerhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit (1. Oktober bis 28. Februar) muss durch den Auftraggeber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Das Nichtvorliegen einer Fäll-Genehmigung oder des Einverständnisses berechtigt HAMABO zur Leistungsverweigerung. Sollte der Auftraggeber die Fäll-Genehmigung oder das Einverständnis nicht unverzüglich nachholen und vorlegen, ist HAMABO berechtigt, die Fäll-Leistung endgültig zu verweigern, ohne dass der Anspruch auf Zahlung hierdurch untergeht
§ 4 Leistungserbringung durch HAMABO
1. Das Angebot von HAMABO beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie zum Zeitpunkt der Erstellung möglich.
2. Für die Art, die Durchführung und den Umfang der Leistungserbringung sowie der Leistungsbeschreibung, gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Friedensplatz 4, 53115 Bonn), in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit Stand 2017), die in den Geschäftsräumen von HAMABO eingesehen werden können.[CB6]
3. Sollte sich während der Auftragsdurchführung herausstellen, dass angebotene Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der ZTV-Baumpflege erbracht werden können, verliert der Auftraggeber den Anspruch auf die Erbringung dieser (Teil-)Leistung. Der Vergütungsanspruch von HAMABO verringert sich um den entsprechenden Anteil an der Gesamtleistung. In Absprache mit HAMABO kann der Auftrag so abgeändert werden, dass dieser konform der ZTV-Baumpflege erbracht werden kann (Für diese Zusatzleistungen gilt § 6 dieser AGB). Ein Anspruch auf eine solche Vertragsanpassung besteht nicht.
4. Bei vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschter Totholzentnahme im nicht vollständig belaubten Zustand, übernimmt HAMABO weder eine Garantie, noch eine Gewährleistung für eine vollständige Entnahme des Totholzes.
5. HAMABO ist ausdrücklich berechtigt, die vereinbarten Leistungen mit und/oder durch Arbeitnehmer, Angestellte und/oder Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
§ 5 Ausführungsfristen
1. Die von HAMABO genannten Ausführungsfristen oder –zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
3. Aus Gründen der Unfallverhütung, arbeitet HAMABO nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif, Wind über 7 Beaufort sowie extremer Hitze oder durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C. Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt HAMABO zur vorübergehenden Einstellung der Arbeiten, solange die Umstände anhalten.
§ 6 Zusatzleistungen
Sollen zusätzliche Leistungen erbracht werden, die über die im Auftrag beschriebenen Leistungen hinausgehen, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers sowie der Annahmeerklärung durch HAMABO. Aufgrund von zusätzlichen Leistungen entstehende Zusatzarbeit wird als Stundenlohnarbeit abgerechnet. Die Zusatzarbeit wird per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nachgewiesen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von HAMABO nur mit unbestrittenen, von HAMABO anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschluss
1. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung von HAMABO bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf die nach der Art der Ware oder der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch gesetzliche oder gewillkürte Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte und Erfüllungsgehilfen der von HAMABO
2. Im kaufmännischen Verkehr sind für Unternehmer Schadenersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also jene Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet HAMABO für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, ein von HAMABO garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
4. Soweit die Haftung von HAMABO gemäß dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellte und Erfüllungsgehilfen von HAMABO.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen 1) - 3) gelten nicht:
- bei Verletzung einer Garantie,
- bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz,
- beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit,
- für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens durch HAMABO entstanden sind und,
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
Zur Abwicklung des Vertrags werden die erforderlichen personenbezogenen Daten durch HAMABO erhoben und verarbeitet. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von HAMABO vertraulich behandelt. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet und eingehalten. Nähere Erläuterungen zum Datenschutz durch HAMABO finden Sie in den allgemeinen Datenschutzhinweisen unter https://www.hamabo-baumpflege.de/j/privacy. Eine Löschung der Daten erfolgt nach Abschluss der Vertragsdurchführung und nach dem Ende eventueller weiterer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
§ 10 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Dieses Portal finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die für eine Streitbeilegung erforderliche Angabe einer E-Mailadresse lautet info@hamabo-baumpflege.de. HAMABO ist nicht bereit, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.